Geldbuße nach Paragraph 17 OWiG: Höhe und Verjährung von Bußgeldern

In zahlreichen Bereichen des deutschen Rechts kann es zu ordnungswidrigem Verhalten kommen, sei es bei Fragen zum Umwelt- oder Tierschutz, im Infektionsschutz oder aber im Straßenverkehr. Die rechtlichen Grundlagen von Ordnungswidrigkeiten befasst sich das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Dabei kommt als Ahndung für eine Ordnungswidrigkeit regelmäßig eine Geldbuße in Betracht.

Wann droht die Verhängung einer Geldbuße?
Wann droht die Verhängung einer Geldbuße?

Aber wie hoch können Geldbußen eigentlich ausfallen? Und wann verjähren Verfolgung und Vollstreckung? Wir geben einen Überblick zu den wichtigsten Regelungen rund um die Geldbuße und erklären auch, wie sie sich von einer Geldstrafe unterscheidet.

Geldbuße: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Wie hoch kann eine Geldbuße ausfallen?

Das Ordnungswidrigkeitengesetz bestimmt, dass eine Geldbuße grundsätzlich zwischen 5 und 1.000 Euro betragen kann. Allerdings lässt es Abweichungen nach oben durch andere gesetzliche Grundlagen zu. Das betrifft unter anderem auch Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Wie hoch die Geldbußen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten ausfallen können, erfahren Sie hier. Wollen Sie sich über die Sanktionen für einzelne Verkehrsverstöße informieren, können Sie alternativ auch diesen Rechner nutzen.

Wann verjährt eine Geldbuße?

Die Verjährungsfristen richten sich nach dem Höchstmaß der angedrohten Geldbuße (Verfolgungsverjährung) bzw. nach dem im Einzelfall verhängten Bußgeld. Sie können bei bis zu 5 Jahren liegen. Eine detaillierte Übersicht finden Sie in diesen Tabellen.

Wo liegt der Unterschied zwischen Geldbuße und Geldstrafe?

Eine Geldbuße kann laut OWiG nach einer begangenen Ordnungswidrigkeit, Geldstrafen oder Freiheitsstrafen hingegen nach einer Straftat verhängt werden. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Unterschiede finden Sie in dieser Grafik. Eine Geldstrafe wird zudem regelmäßig individuell an den Umständen des Einzelfalles ermessen.

Video: Die 5 höchsten Bußgelder für Verkehrsverstöße

Welche Verkehrsverstöße sind am teuersten? Erfahren Sie es hier im Video!

Bußgeldrechner: Geldbußen und andere Sanktionen im Straßenverkehr

Der folgende Bußgeldrechner fasst die wichtigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten zusammen. Über eine einfache Abfrage können Sie so leicht ermitteln, welche Sanktionen der aktuelle Geldbußenkatalog bei Verstößen im Straßenverkehr regulär vorsieht:

Geldbuße im Verkehr: Katalog auswählen

Im Folgenden finden Sie Ratgeber zu den wichtigsten Bußgeldkatalogen für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr:

Verhängung einer Geldbuße: Mögliche Höhe gemäß Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)

Wie hoch können Geldbußen ausfallen?
Wie hoch können Geldbußen ausfallen?

Die Grenzen für eine Geldbuße sind durch § 17 OWiG grundlegend begrenzt. Nach Absatz 1 beträgt diese in aller Regel zwischen 5 bis maximal 1.000 Euro. Eine Einschränkung kann jedoch gemacht werden, wenn das der Ahndung zugrunde liegende Gesetz etwas Abweichendes bestimmt

Derartige Abweichungen nimmt zum Beispiel das Straßenverkehrsgesetz (StVG) in den §§ 24 ff. vor. Demnach sind hier folgende Obergrenzen für Geldbußen im Verkehr festgelegt: 

  • bis 2.000 Euro bei allgemeinen Verkehrsordnungswidrigkeiten, auch bezogen auf die Zulassung von Fahrzeugen und Fahrern für den Straßenverkehr (vgl. § 24 Abs. 2 StVG)
  • bis 2.500 Euro bei ordnungswidrigen Kennzeichenverstößen (vgl. § 24b Abs. 2 StVG)
  • bis 3.000 Euro bei Verkehrsordnungswidrigkeiten in Verbindung mit Alkohol und anderen Drogen (vgl. § 24a Abs. 4 StVG; insb. Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze)
  • bis 5.000 Euro bei ordnungswidrigem Feilbieten nicht zugelassener Fahrzeuge sowie Fahrzeug- und Ausrüstungsteile (vgl. § 23 Abs. 3 StVG)

Im Übrigen: Für Fahranfänger oder Fahrer unter 21 Jahren, die gegen die 0-Promille-Grenze verstoßen, ist eine Geldbuße bis maximal 1.000 Euro vorgesehen (vgl. § 24c Abs. 3 StVG) – sofern sie dabei einen Wert von 0,5 Promille nicht erreichen und der Verstoß noch als Ordnungswidrigkeit zu bewerten ist.

Verjährung einer Geldbuße abhängig von der Höhe

Bei den Verjährungsfristen ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen der

  • Verfolgungsverjährung (Wie lange kann der Tatbestand durch die Behörden verfolgt und geahndet werden?) und der
  • Vollstreckungsverjährung (Wie lange kann eine rechtskräftig verhängte Geldbuße vollstreckt werden?).

Tabelle: Verfolgungsverjährung bei einer Geldbuße

Höchstmaß der möglichen Geldbuße laut RechtsvorschriftVerjährungsfrist
... über 15.000 €3 Jahre
... über 2.500 bis 15.000 €2 Jahre
... über 1.000 bis 2.500 €1 Jahr
alle anderen Ordnungswidrigkeiten6 Monate

Achtung! Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten gelten Sonderregelungen bezüglich der Verfolgungsverjährung: Bei allen allgemeinen Verkehrsordnungswidrigkeiten (Geldbuße bis maximal 2.000 Euro) tritt die Verjährung in der Regel bereits nach 3 Monaten ein. Alle anderen (insbesondere etwa Alkoholverstöße) können hingegen gemäß OWiG noch bis zu ein Jahr nach der Tatfeststellung geahndet werden.

Tabelle: Vollstreckungsverjährung bei einer Geldbuße

Im Einzelfall erhobene Geldbuße beträgt ...Verjährung
... mehr als 1.000 €5 Jahre
... bis zu 1.000 €3 Jahre

Unterschied zwischen Geldstrafe & Geldbuße: Definition von Ordnungswidrigkeit und Straftat

Juristische Laien nutzen die Begriffe “Geldbuße” und “Geldstrafe” häufig als Synonyme. Allerdings gibt es zwischen beiden Begriffen rechtliche Unterschiede. Während ein Bußgeld als Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zur Anwendung kommt, ist eine Geldstrafe nur nach einer begangenen Straftat zu befürchten. Einen Überblick zu den wesentlichen Unterschieden gibt die folgende Infografik:

Infografik: Das sind die wichtigsten Unterschiede zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat.
Infografik: Das sind die wichtigsten Unterschiede zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat.
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Geldbuße nach Paragraph 17 OWiG: Höhe und Verjährung von Bußgeldern
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Über den Autor

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Sonja P.

Sonja gehört seit 2019 zum Team von punkte-flensburg.de. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Verkehrsverstößen, Bußgeldverfahren und Verkehrserziehung. Sie hat einen Abschluss in Rechtswissenschaften.

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