Spielstraße oder verkehrsberuhigter Bereich? Die Unterschiede kompakt!

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 29. Januar 2026

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Laut Definition ist die Spielstraße nur für Kinder und Erwachsene zugänglich. Kfz oder Radfahrern sind verboten.
Laut Definition ist die Spielstraße nur für Kinder und Erwachsene zugänglich. Kfz oder Radfahrern sind verboten.

Spielstraße: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Was ist der Unterschied zwischen einer „falschen“ Spielstraße (verkehrsberuhigter Bereich) und einer echten Spielstraße?

In der echten Spielstraße sind nur Fußgänger erlaubt, während ein verkehrsberuhigter Bereich einem Fahrrad oder einem Auto offen steht, solange sie nicht schneller als mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs sind.

Welche Regeln gelten in einer Spielstraße?

Nur Fußgängern ist der Zutritt gestattet. Selbst als Anwohner dürfen Sie weder einfahren noch in der Spielstraße parken.

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn ich in eine Spielstraße einbiege?

Das Bußgeld beträgt 50 €. Einen Punkt in Flensburg oder ein Fahrverbot werden nicht verhängt.

Der Bußgeldkatalog für die Spielstraße

TatbestandBußgeld
Parken in der Spiel­straße55 €
Parken in der Spiel­straße und Be­hin­de­rung An­de­rer70 €
länger als 3h in Spiel­straße ge­parkt70 €
Fahren in der Spiel­straße50 €
Fahren in der Spiel­straße mit An­hän­ger oder Kraft­om­ni­bus55 €
Fahren in der Spiel­straße mit Kfz über 3,5 t100 €
Mit Fahrrad oder E-Scoo­ter in der Spiel­straße25 €
Mit Fahrrad oder E-Scoo­ter in der Spiel­straße mit Be­hin­de­rung 30 €
Mit Fahrrad oder E-Scoo­ter in der Spiel­straße mit Ge­fähr­dung35 €
Mit Fahrrad oder E-Scoo­ter in der Spiel­straße mit Un­fall40 €

Verkehrsberuhigter Bereich: Welches Bußgeld für welchen Verstoß verhängt wird

VerstoßBußgeldPunkte & Fahrverbot
Überschrei­ten der Schritt­ge­schwin­dig­keit15 €-
Geschwindig­keits­über­schrei­tung: bis zu 10 km/h30 €-
bis zu 15 km/h50 €-
bis zu 20 km/h70 €-
bis zu 25 km/h115 €1 Punkt
bis zu 30 km/h180 €1 Punkt
bis zu 40 km/h260 €2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
bis zu 50 km/h400 €2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
bis zu 60 km/h560 €2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
bis zu 70 km/h700 €2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
Geschwindig­keits­über­schrei­tung ab 70 km/h800 €2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Behinderung ei­nes Fuß­gän­gers15 €-
Gefähr­dung ei­nes Fuß­gän­gers 60 €1 Punkt
Gefähr­dung ei­nes Fuß­gän­gers mit Un­fall75 €1 Punkt
rechtswi­dri­ges Par­ken10 €-
rechtswi­dri­ges Par­ken mit Be­hin­de­rung an­de­rer 15 €-
rechtswi­dri­ges Par­ken über 3h20 €-
rechtswi­dri­ges Par­ken über 3h mit Be­hin­de­rung an­de­rer30 €-

Was ist laut StVO eine Spielstraße? Schild und Regeln einfach erklärt

Das Schild illustriert, welche Verkehrsregeln in der Spielstraße gelten.
Das Schild illustriert, welche Verkehrsregeln in der Spielstraße gelten.

Oft werden der verkehrsberuhigte Bereich und die Spielstraße verwechselt. Dabei bestehen weitreichende Unterschiede. Die „echte“ Spielstraße wird nicht etwa wie häufig angenommen durch ein blaues, rechteckiges Schild dargestellt, auf dem ein Kind und ein Erwachsener mit einem Ball spielen. Hier handelt es sich tatsächlich um den verkehrsberuhigten Bereich. 

Das Verkehrsschild für die Spielstraße setzt sich im Gegensatz dazu aus zwei Zeichen zusammen. Die Kombination besteht aus dem runden rot-weißen Verbotsschild und dem rechteckigen weißen Zusatzzeichen 1010-10, auf welchem ein Kind mit einem Ball zu sehen ist. 

Das Schild zeigt an, dass die jeweilige Straße für Kinder zum Spielen gedacht ist. Deswegen sind alle Fahrzeuge, egal ob Auto, Fahrrad oder E-Scooter verboten. Sie dürfen weder einfahren noch parken oder halten. 

Stattdessen ist es Kindern erlaubt, auf dem Seitenstreifen und auf der Fahrbahn zu spielen. Damit dies gefahrlos geschehen kann, ist die Voraussetzung, dass die Spielstraße frei von anderen Verkehrsteilnehmern ist. Selbst Anwohner dürfen hier nicht unterwegs sein. 

Sollten Sie das Verbot missachten, droht Ihnen ein Bußgeld. In die Spielstraße einzufahren, kostet Sie mit einem Kfz mindestens 50 €. Als Fahrradfahrer wird eine Zahlung zwischen 25 € und 40 € fällig – je nachdem, ob Sie andere behindern bzw. gefährden oder nicht.

Wenn Sie in einer Spielstraße parken, wird ein Bußgeld von 55 € verhängt. Steht Ihr Wagen jedoch über drei Stunden in der verbotenen Zone oder haben Sie ihn so abgestellt, dass andere dadurch beeinträchtigt werden, müssen Sie mit einer Forderung von 70 € rechnen. 

Spezifische Ratgeber zur Spielstraße und zum verkehrsberuhigten Bereich

Was ist der Unterschied zwischen einer Spielstraße und einem verkehrsberuhigten Bereich?

Im Unterschied zur Spielstraße erlaubt ein verkehrsberuhigter Bereich die Einfahrt von Kfz.
Im Unterschied zur Spielstraße erlaubt ein verkehrsberuhigter Bereich die Einfahrt von Kfz.

Der verkehrsberuhigte Bereich ist das, was von vielen für eine Spielstraße gehalten wird. Sie ist gekennzeichnet durch das bekannte, blaue Schild (Nr. 325.1), auf dem neben einem Auto und einem Haus auch ein Erwachsener und ein Kind zu sehen sind, welche mit einem Ball spielen. 

Auch ein verkehrsberuhigter Bereich gestattet laut StVO Kindern das Spielen auf der Fahrbahn. Alle Fußgänger dürfen die gesamte Fahrbahn begehen. Allerdings sind sie nicht alleine. Kfz und Fahrräder dürfen den Weg gleichberechtigt benutzen. Passanten müssen ihnen Platz machen und dürfen den Verkehr nicht behindern. Dementsprechend ist es auch nicht erlaubt, die Straße durch z. B. Spielzeug zu blockieren. 

Verkehrsberuhigter Bereich: Schrittgeschwindigkeit und rechts vor links gelten!

Ein verkehrsberuhigter Bereich funktioniert, wenn Voraussetzungen wie die Schrittgeschwindigkeit erfüllt sind.
Ein verkehrsberuhigter Bereich funktioniert, wenn Voraussetzungen wie die Schrittgeschwindigkeit erfüllt sind.

Während in der Spielstraße Kfz verboten sind, sind sie im verkehrsberuhigten Bereich erlaubt. Dadurch existieren hier mehr Verkehrsregeln, die beachtet werden müssen. Während es in der Spielstraße keine Vorfahrt und keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt, gelten in diesen Punkten unter dem rechteckigen blauen Schild spezifische Vorschriften. 

Zunächst gilt: Fahren Sie Schrittgeschwindigkeit. Ein verkehrsberuhigter Bereich ist keine 30er-Zone. Stattdessen werden Fußgänger und Fahrzeuge gleichberechtigt behandelt. Verboten ist darüber hinaus das Überholen. Da ein verkehrsberuhigter Bereich eine Geschwindigkeit verlangt, die zwischen 7 und 10 km/h liegt, würden Sie zudem durch das Beschleunigen in der Regel das Tempolimit verletzen. 

Überschreiten Sie die Schrittgeschwindigkeit, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Dieses richtet sich nach dem Ausmaß Ihres Verstoßes. Sind Sie 10 km/h zu schnell, werden Sie dazu verpflichtet, 30 € zu zahlen. Befinden Sie sich dagegen 50 km/h über dem Tempolimit, sieht der Bußgeldbescheid schon düsterer aus. Neben einem Bußgeld von 500 € werden in der Regel zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot ausgesprochen. Was Ihnen bei welchem Verstoß genau droht, erfahren Sie hier in unserer Tabelle.

Ab dem blauen Schild beginnt ein verkehrsberuhigter Bereich. Das Parken ist ab diesem Zeichen zwar gestattet, jedoch müssen Sie die speziell ausgewiesenen Flächen dafür nutzen. Ansonsten wird ein Verwarngeld von 10 € fällig. Sollten Sie andere Verkehrsteilnehmer dabei behindern, müssen Sie 15 € zahlen. 20 € werden verlangt, wenn Sie länger als drei Stunden falsch parken. Kommt zusätzlich zu der erhöhten Zeitspanne auch eine Behinderung anderer Personen hinzu, beträgt das Bußgeld 30 €.

Verkehrsberuhigter Bereich: Wer hat Vorfahrt? Grundsätzlich gilt rechts vor links. Zusätzlich ist besondere Achtsamkeit geboten. Viele Kinder kennen die Vorfahrtsregeln noch nicht. Deswegen sollten Sie besonders vorsichtig fahren, da Sie nicht wissen können, ob die anderen Personen sich ebenfalls an die Verkehrsvorschriften halten werden. 

Was ist ein verkehrsberuhigter Bereich? Die Regeln im Video!

Verkehrsberuhigter Bereich im Video: Schild, Tempolimit und alles Weitere, worauf Sie achten müssen.
Verkehrsberuhigter Bereich im Video: Schild, Tempolimit und alles Weitere, worauf Sie achten müssen.

 

 

 

 

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Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte an der Universität Bremen und wurde 2014 als Anwalt zugelassen. Im Anschluss war er acht Jahre lang selbstständig tätig. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht, der mittlerweile Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH ist, informiert die Leser von punkte-flensburg.de detailliert zu Fragen rund um Verkehrsordnungswidrigkeiten.

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