
Begleitetes Fahren: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Um am begleiteten Fahren teilnehmen zu können, muss man mindestens 17 Jahre alt sein, die Fahrprüfung bestehen und eine Prüfungsbescheinigung erhalten; während der gesamten Zeit bis zum 18. Geburtstag dürfen Sie nur mit einer eingetragenen Begleitperson im Führerschein fahren.
Wer zwei oder mehr Punkte in Flensburg hat, darf nicht begleitetes Fahren (BF17) machen; dies gilt sowohl für Fahranfänger als auch für Begleitpersonen, da maximal ein Punkt zum Zeitpunkt der Eintragung erlaubt ist. Mehr zu den Voraussetzungen erfahren Sie hier.
Begleitperson kann werden, wer mindestens 30 Jahre alt ist, seit mindestens fünf Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt und zum Zeitpunkt der Beantragung höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister hat; zudem ist Alkohol oder Drogenkonsum untersagt.
Inhaltsverzeichnis
Spezifische Ratgeber zum begleiteten Fahren
Was ist begleitetes Fahren?
Begleitetes Fahren ist eine Sonderform der Fahrerlaubnis, die in § 48a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt ist. Es handelt sich dabei noch nicht um einen regulären Führerschein, sondern um eine Fahrerlaubnis mit der Auflage einer Begleitperson. Ziel ist es, dass Fahranfänger in einer geschützten Phase zwischen 17 und 18 Jahren unter Aufsicht eines erfahrenen Fahrers wertvolle Routine im Straßenverkehr gewinnen.
Doch wie funktioniert begleitetes Fahren? Nach erfolgreicher Fahrprüfung (frühestens mit 17) erhalten Sie eine Prüfungsbescheinigung (keine Scheckkarten-Fahrerlaubnis). Diese Bescheinigung berechtigt Sie nur zum Fahren der Klasse B (Pkw) oder BE (Pkw mit Anhänger) in Deutschland und Österreich, und dies ausschließlich in Anwesenheit der eingetragenen Begleitperson.
Ab wann darf man begleitetes Fahren machen? Ab 17 Jahren ist dies möglich. Sie dürfen unmittelbar nach Bestehen der praktischen Prüfung mit dem Fahren beginnen, sofern Sie die Prüfungsbescheinigung und eine Begleitperson dabei haben. Sobald Sie die BF17-Bescheinigung erhalten haben, zählt begleitetes Fahren zur Probezeit. Wenn Sie dann mit 18 Jahren den regulären Kartenführerschein erhalten, verkürzt sich die verbleibende Probezeit entsprechend.
Wer darf (kein) begleitetes Fahren machen: Voraussetzungen & Regeln

Der BF17-Führerschein ist kein vollwertiger Führerschein, sondern eine Fahrerlaubnis mit der Auflage einer Begleitung.
Die wichtigsten Bedingungen für begleitetes Fahren für Sie als Fahranfänger sind:
- Mindestalter: Die theoretische Prüfung können Sie frühestens drei Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres ablegen. Die praktische Prüfung ist frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag möglich.
- Antrag: Sie müssen den Antrag auf begleitetes Fahren bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.
- Begleitpersonen: Es muss mindestens eine Begleitperson namentlich benannt und in die Prüfungsbescheinigung eingetragen werden.
- Fahreignung: Sie müssen die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs nachweisen, was in der Regel durch die erfolgreiche Absolvierung der Fahrprüfung geschieht.
Grundsätzlich darf man auch mit einem Punkt in Flensburg begleitetes Fahren machen, beispielsweise durch frühere Verkehrsverstöße mit einem Mofa oder Fahrrad.
Ausschlüsse sind jedoch möglich, wenn:
- Ihre Eignung zum Führen eines Fahrzeugs angezweifelt wird.
- Sie durch schwere oder wiederholte Verstöße aufgefallen sind.
Begleitetes Fahren: Die Begleitperson

Die Begleitperson ist der zentrale Pfeiler für begleitetes Fahren. Sie soll als erfahrener Ratgeber fungieren und für die notwendige Sicherheit sorgen.
Doch nicht jeder darf Sie beim Fahren begleiten. Die Anforderungen an die Begleitperson sind gesetzlich klar definiert.
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht der Voraussetzungen, welche die begleitende Person erfüllen muss:
| Kriterium | Anforderung |
|---|---|
| Alter | Mindestens 30 Jahre alt. |
| Fahrerlaubnis | Muss seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (Pkw) sein. |
| Punkte in Flensburg | Darf zum Zeitpunkt der Beantragung nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER) haben. |
| Fahreignung | Muss geistig und körperlich geeignet sein. |
| Erklärung | Muss dem Antrag zustimmen und namentlich in die Prüfungsbescheinigung des Fahranfängers eingetragen werden. |
Weiterhin gilt:
- Es gibt für begleitetes Fahren für die Begleitperson kein maximales Alter.
- Sie können zudem so viele Begleitpersonen eintragen lassen, wie Sie möchten.
- Das Nachtragen von weiteren Begleitpersonen ist auch nach Erhalt der Prüfungsbescheinigung jederzeit bei der zuständigen Behörde möglich, ist aber mit Gebühren verbunden.
- Die Begleitperson muss stets auf dem Beifahrersitz sitzen, um schnell eingreifen und Anweisungen geben zu können.
Begleitetes Fahren mit Alkohol: Sowohl der Beifahrer (die Begleitperson) als auch der Fahrer unterliegen dem absoluten Alkoholverbot (0,0 Promille). Auch berauschende Mittel wie Drogen sind strengstens untersagt.
Begleitetes Fahren ohne Begleitperson: Droht eine Strafe?

Ohne Begleitsperson zu fahren, stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die BF17-Auflagen dar und wird als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet.
Ihnen droht in diesem Fall ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Zusätzlich zur Geldbuße und dem Punkt in Flensburg droht die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis (BF17-Bescheinigung). Um diese zurückzuerhalten, müssen Sie ein Aufbauseminar absolvieren.
Begleitetes Fahren: Wurden Sie geblitzt? Ab 21 km/h zu schnell wird dies als A-Verstoß gewertet. Es drohen die gleichen Konsequenzen wie beim Fahren ohne Begleitperson (Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit).