Haben Verkehrssünder einen Strafzettel oder ein Bußgeld nicht bezahlt, kann das einige Konsequenzen nach sich ziehen. Denn in den nächsten Schritten im Bußgeldverfahren kann für ein Bußgeld eine Mahnung ausgestellt, ein Vollstreckungsbescheid erwirkt, der Gerichtsvollzieher beauftragt oder gar eine Erzwingungshaft angeordnet werden. Einen Bußgeldbescheid zu ignorieren, ist also in keinem Fall zu empfehlen.
Doch manchmal haben Betroffene den Bescheid oder gar die Mahnung nicht erhalten. Viele sehen sich dann der Frage „Was passiert, wenn man ein Bußgeld nicht bezahlt?“ gegenüber und wissen nicht wirklich, was zu tun ist.
Wie sehen die Folgen genau aus? Was können Betroffene tun, falls sie Fristen unverschuldet verpasst haben? Diese und weiteren Fragen beleuchtet der nachfolgende Ratgeber näher.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeld nicht bezahlt: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Normalerweise haben Sie nach der Zustellung des Bußgeldbescheides zwei Wochen Zeit, um das Bußgeld zu bezahlen.
Haben Sie das Bußgeld nicht bezahlt, erhalten Sie erst einmal eine Mahnung. Begleichen Sie den entsprechenden Betrag auch dann nicht, kann Ihnen im schlimmsten Fall eine Erzwingungshaft drohen.
Befinden Sie sich in einer finanziellen Notlage und können das Bußgeld nicht auf einmal bezahlen, gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf Ratenzahlung zu stellen.
Strafzettel oder Bußgeldbescheid nicht bezahlt? Das sind die Konsequenzen
In den einzelnen Bundesländern werden Strafzettel, die ein Verwarngeld bei geringen Ordnungswidrigkeiten aufführen, unterschiedlich zugestellt. So kann es durchaus sein, dass das „Knöllchen“ hinter dem Scheibenwischer bei Wind wegfliegt oder durch andere Umstände nicht mehr am Platz ist. Dann haben Betroffene bei einem Parkverstoß keine Möglichkeit das Verwarngeld rechtzeitig zu zahlen.
Wird das Verwarngeld nicht innerhalb einer Zeitpsanne bezahlt, versendet die Behörde in der Regel, nach Verstreichen einer Frist, die Aufforderung zur Zahlung des Verwarngeldes nochmals per Post. Diese Aufforderung enthält noch keine weiteren Gebühren. Zahlen Betroffene dieses dann nicht, erhalten sie einen Bußgeldbescheid.
Auch bei der postalischen Zustellung eines Bußgeldbescheids bei größeren Ordnungswidrigkeiten wie einer Geschwindigkeitsüberschreitung kann es in einzelnen Fällen zu Problemen kommen. Betroffene erhalten den Bescheid dann nicht oder viel zu spät.
Möchten Fahrzeughalter einwenden, dass sie zum Zeitpunkt des Verstoßes nicht der Fahrer waren, können sie dies tun und Einspruch einlegen oder das, falls dieser vor dem Bescheid zugesandt wurde, im Anhörungsbogen angeben.
Den Bußgeldbescheid sollten Beschuldigte dann nicht mehr ignorieren. Denn wird das Bußgeld nicht bezahlt, kein Einspruch innerhalb einer Frist eingelegt und reagiert der Halter auf keine weiteren Schreiben zum Bußgeld oder die Mahnung, erfolgt ein Vollstreckungsbescheid.
Zahlungsfristen, die zu beachten sind
Wollen Verkehrssünder ein Bußgeld bezahlen, ist eine Frist besonders wichtig. Nach der Zustellung des Bescheids haben Verkehrsteilnehmer 14 Tage Zeit, um Einspruch gegen diesen einzulegen. Tun sie dies nicht oder versäumen sie diese Frist, tritt die Rechtskraft des Bescheids ein. Dann haben sie weitere 14 Tage Zeit das Bußgeld zu bezahlen. Die konkrete Frist zur Zahlung wird im Schreiben mitgeteilt und sollte beachtet werden.
Eine Vollstreckung findet dann statt, wenn das Bußgeld nicht bezahlt wird und muss von der zuständigen Behörde beantragt werden. Das bedeutet, wenn Betroffene das Bußgeld nicht bezahlen, kann die ausstehende Summe eingetrieben werden. Dies wird dann von einem Gerichtsvollzieher oder einem Vollstreckungsbeamten durchgeführt.
Wurden die Fristen unverschuldet, zum Beispile durch Krankheit oder eine längere Reise, versäumt, gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen. Wird diesem stattgegeben, beginnen die Fristen erneut, auch wenn Betroffene das Bußgeld nicht bezahlt haben.
Erzwingungshaft als letzter Schritt
Haben Betroffene ein Bußgeld nicht bezahlt, kann sogar Erzwingungshaft drohen. Wie bereits erwähnt, können Bußgelder bis zum Eintritt der Vollstreckungsverjährung zwangsvollstreckt werden. Weigern sich Betroffene nach Mahnungen und einem Vollstreckungsbescheid weiterhin, den ausstehenden Betrag zu begleichen, kann Erzwingungshaft angeordnet werden.
Während der Vollstreckung prüft der Gerichtsvollzieher die Zahlungsfähigkeit des Beschuldigten. Kann das Bußgeld weiterhin nicht bezahlt werden und liegen dafür triftige Gründe vor, wird eine eidesstaatliche Erklärung verlangt.
Sind Betroffene allerdings zahlungsfähig, weigern sich jedoch die Summe im Bußgeldbescheid zu zahlen oder sind nicht anzutreffen, wenn der Gerichtsvollzieher vollstrecken möchte, wird in einigen Fällen Erzwingungshaft angeordnet. Dies geschieht, um den Säumigen zur Zahlung zu bewegen.