Führerschein bei Cannabis: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Ja, Personen, denen der Führerschein nur wegen früher niedriger THC-Grenzwerte entzogen wurde und die keine Abhängigkeit haben, können einen Antrag auf Wiedererteilung stellen und in manchen Fällen auf die MPU verzichten. Eine automatische Rückgabe erfolgt aber nicht.
Wenn Sie kiffen und anschließend Autofahren, könne Sie den Führerschein bei einem THC-Blutwert über 3,5 ng/ml verlieren oder bei Mischkonsum mit Alkohol. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt ein striktes Cannabisverbot mit niedrigem Grenzwert.
Ja, auch Cannabis-Patienten können den Führerschein verlieren, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen, sie das Medikament missbräuchlich verwenden oder trotz Fahruntüchtigkeit fahren. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldtabelle: Autofahren unter Drogeneinfluss
Nach der Cannabis-Legalisierung gilt beim Führerschein ein neuer Grenzwert
Zwar sind die Zeiten der strengen Null-Toleranz vorbei, doch die Frage, was beim Konsum von Cannabis für den Führerschein gilt, bleibt ein juristisches Minenfeld. Wer die neuen Regeln nicht kennt, riskiert schnell hohe Bußgelder oder sogar den Verlust der Fahrerlaubnis.
Doch wann ist der Führerschein bei Cannabis-Konsum weg? Wir zeigen Ihnen, welche neuen Grenzwerte für Cannabis am Steuer und welche Besonderheiten für einen Cannabis-Patient beim Führerschein gelten.

Durch ein neues Cannabis-Gesetz gilt beim Führerschein die Änderung des gesetzlichen Grenzwertes von 1 Nanogramm pro Millilitern auf 3,5 Nanogramm THC im Blutserum. Diese Anpassung aus dem Jahr 2024 entspricht in etwa der Blutalkoholgrenze von 0,2 Promille.
Rechtsgrundlage dafür bildet § 24a Absatz 1a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum hat.
Bezüglich des Grenzwertes gilt:
- Unter 3,5 ng/ml: Wer darunter liegt, muss in der Regel nicht mehr mit Sanktionen gemäß § 24a StVG rechnen (Ordnungswidrigkeit).
- Über 3,5 ng/ml: Wer darüber liegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
- Mischkonsum: Es gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer für Cannabis-Konsumenten! Wer kifft und auch nur minimale Mengen Alkohol trinkt, muss mit härteren Strafen rechnen.
Cannabis-Legalisierung: Führerschein zurück ohne MPU?

Bisher wurde die Fahrerlaubnis häufig bereits bei niedrigen THC-Werten (z. B. 1,5 oder 2,0 ng/ml) entzogen. Nach dem neuen Cannabis-Gesetz für den Führerschein würden diese Werte heute oft nicht mehr automatisch zum Entzug führen.
Es bestehen zudem Chancen auf Wiedererteilung des Führerscheins: Personen, denen die Fahrerlaubnis ausschließlich aufgrund des alten, niedrigeren Grenzwertes entzogen wurde und bei denen keine Abhängigkeit vorliegt, können einen entsprechenden Antrag stellen.
Die Fahrerlaubnisbehörden können in bestimmten Altfällen auf eine erneute Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verzichten. Voraussetzung ist, dass das frühere Verhalten nach aktueller Rechtslage keine Zweifel an der Fahreignung mehr begründet (z. B. kein Missbrauch).
Es erfolgt keine automatische Rückgabe des Führerscheins nach der Cannabis-Legalisierung. Betroffene müssen selbst aktiv werden und einen Antrag bei der zuständigen Führerscheinstelle einreichen.
Sonderregelungen für Patienten: Medizinisches Cannabis
Für Personen, die Cannabis aus medizinischen Gründen konsumieren, gelten gesonderte Bestimmungen, die sich von denen für Freizeitkonsumenten unterscheiden. Sie unterliegen dem sogenannten Medikamentenprivileg.
Konsumieren Sie also medizinisches Cannabis, gilt beim Führerschein Folgendes:
- Der pauschale Grenzwert von 3,5 ng/ml findet keine direkte Anwendung, sofern Sie das Medikament bestimmungsgemäß gemäß ärztlicher Verordnung einnehmen.
- Voraussetzung ist jedoch, dass die Verkehrstüchtigkeit zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt ist.
- Besitzen Sie ein Cannabis-Rezept und einen Führerschein, entbindet Sie das trotzdem nicht von der Sorgfaltspflicht. Treten drogenbedingte Ausfallerscheinungen auf, drohen strafrechtliche Konsequenzen nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr).
Sie können auch als Cannabis-Patient den Führerschein verlieren. Dies ist möglich, wenn Zweifel an Ihrer Fahreignung bestehen, Sie das Medikament missbräuchlich (abweichend von der Verordnung) verwenden oder trotz Fahruntüchtigkeit am Straßenverkehr teilnehmen.
Regelungen für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren

Für Fahranfänger und junge Fahrer gelten in Bezug auf den Konsum von Cannabis beim Führerschein strengere Maßstäbe, vergleichbar mit der 0,0-Promille-Grenze beim Alkohol.
Während der zweijährigen Probezeit sowie für alle Fahrer unter 21 Jahren besteht daher ein absolutes Konsumverbot vor Fahrtantritt. Das bedeutet, dass keinerlei Wirkstoffmenge im Blut akzeptiert wird, die auf einen Konsum von Cannabis hindeuten könnte. Selbst wenn die Konzentration des Wirkstoffs THC unterhalb des regulären Grenzwertes für erfahrene Fahrer liegt, gilt dies für Fahranfänger als Verstoß.
Der allgemeine Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum, der für reguläre Fahrer ab einem Alter von 21 Jahren beziehungsweise nach Ablauf der Probezeit gilt, findet bei dieser Gruppe ausdrücklich keine Anwendung. Stattdessen zählt hier faktisch bereits die Nachweisgrenze – in der Regel ab etwa 1,0 ng/ml THC. Wird diese Konzentration überschritten, gehen die Behörden in aller Regel von einer relevanten Beeinflussung aus.
Ein Verstoß gegen das Cannabis-Konsumverbot hat für Fahranfänger spürbare Konsequenzen. Neben empfindlichen Bußgeldern und Punkten im Fahreignungsregister erfolgt auch eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre. Darüber hinaus wird die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar verpflichtend angeordnet. In schweren oder wiederholten Fällen können weitere Maßnahmen wie medizinisch-psychologische Untersuchungen (MPU) folgen.