Wie hoch ist die Promillegrenze auf dem E-Bike?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 26. Februar 2026

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wie hoch ist die erlaubte Promillegrenze auf dem E-Bike?
Wie hoch ist die erlaubte Promillegrenze auf dem E-Bike?

Promillegrenze auf dem E-Bike: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Wie viel Promille darf man auf dem E-Bike haben?

Schafft das E-Bike maximal 25 km/h, gilt eine Promillegrenze von 1,6. Für schnellere E-Bikes (S-Pedelecs) liegt die Promillegrenze bei 0,5.

Warum gilt eine andere Promillegrenze, wenn das E-Bike mehr als 25 km/h schafft?

Bei mehr als 25 km/h gilt ein E-Bike nicht mehr als Fahrrad, sondern als Kleinkraftrad. Da mit Kraftfahrzeugen in der Regel schwerere Unfälle verursacht werden als mit einem Fahrrad, sind die Regeln hinsichtlich Alkoholkonsum für sie strenger.

Welche Promillegrenze gilt fürs E-Bike in der Probezeit?

Auf S-Pedelecs gilt in der Probezeit eine strikte Null-Promillegrenze. Handelt es sich bei dem E-Bike hingegen um ein normales Fahrrad, müssen Fahranfänger keine besonderen Regeln beachten.

Bußgeldrechner: Promillegrenze auf E-Bike überschritten

Tipp: Wenn Sie wissen wollen, wie viel Promille Sie haben könnten, nachdem Sie Alkohol getrunken haben, können Sie das hier mit unserem Promillerechner ermitteln!

Bußgeldtabelle: Alkoholverstoß auf S-Pedelecs

VergehenBuß­geldPunk­teFahr­ver­botLohnt ein Einspruch?
Gegen Promillegrenze von 0,5 verstoßen
... beim ersten Mal500 €21 MonatHier prüfen **
... beim zweiten Mal1000 €23 MonateHier prüfen **
... beim dritten Mal1500 €23 MonateHier prüfen **
Gegen Null-Promille-Grenze als Fahranfänger oder unter 21 Jahren verstoßen250 €1Hier prüfen **
Den Verkehr durch Alkohol am Steuer gefährdet (ab 0,3 Promille)3Entzug der Fahrerlaubnis, Geldstrafe oder FreiheitsstrafeHier prüfen **
Promillegrenze von 1,09 überschritten3Entzug der Fahrerlaubnis, Geldstrafe oder FreiheitsstrafeHier prüfen **

Promillegrenze hängt von Geschwindigkeit des E-Bikes ab

Wenn Sie die Promillegrenze auf dem E-Bike überschreiten, drohen Konsequenzen.
Wenn Sie die Promillegrenze auf dem E-Bike überschreiten, drohen Konsequenzen.

Wie viel Promille auf dem E-Bike erlaubt sind, hängt davon ab, als welche Art von Fahrzeug es eingestuft wird. Und das ist wiederum davon abhängig, wie schnell Ihr E-Bike fahren kann:

  • bis 25 km/h: Bei einem solchen E-Bike handelt es sich um ein Pedelec, welches  rechtlich als Fahrrad eingestuft wird. Hier gilt in der Regel eine Promillegrenze von 1,6.
  • über 25 km/h: Das E-Bike gilt als Kleinkraftrad (S-Pedelec) und somit als Kraftfahrzeug. Es gilt die gleiche Promillegrenze wie für Motorräder. Diese liegt bei 0,5 Promille.

Die Einstufung richtet sich ausschließlich nach der Geschwindigkeit, die mit Unterstützung des Elektromotors erreicht werden kann. Trainierte Rennradler schaffen durchaus höhere Geschwindigkeiten als 25 km/h, insbesondere bergab. Solange sie diese aber ohne elektrische Unterstützung erreichen, bleibt ihr Gefährt rechtlich gesehen ein Fahrrad.

Promillegrenze auf E-Bike überschritten: Welche Konsequenzen drohen?

Um zu erklären, womit Sie bei Alkoholverstößen auf dem E-Bike rechnen müssen, müssen wir wieder zwischen Pedelec (bis 25 km/h) und S-Pedelec (über 25 km/h) unterscheiden.

Ein Pedelec gilt wie schon erwähnt als normales Fahrrad. Daher ist die Promillegrenze für dieses E-Bike mit 1,6 recht hoch angesetzt. Haben Sie diesen Wert allerdings erreicht, gelten Sie bereits als absolut fahruntüchtig – und das ist eine Straftat. Sie müssen in diesem Fall mit einer Geldstrafe, 3 Punkten in Flensburg und der Anordnung zur MPU rechnen.

Wenn Sie Anzeichen einer relativen Fahruntüchtigkeit zeigen, indem Sie z. B. Schlangenlinien fahren oder einen Unfall verursachen, können Sie sich bereits ab einem Promillewert von 0,3 strafbar machen. Auch dann drohen eine Geldstrafe, 3 Punkte und die MPU. Haben Sie weniger Alkohol im Blut, hängen die Konsequenzen von den genauen Folgen ab: Haben Sie jemanden gefährdet, müssen Sie eher mit einer Strafe rechnen, als wenn Sie lediglich Schlangenlinien gefahren sind. 

Etwas differenzierter sieht es aus, wenn Sie mit einem S-Pedelec unterwegs sind, also einem E-Bike, das mehr als 25 km/h schafft. Je nach Geschwindigkeit und Fahrverhalten liegt entweder eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vor, wenn Sie die Promillegrenze mit dem E-Bike überschreiten:

  • ab 0,3 Promille + fahrrauffälliges Verhalten: Strafanzeige ⇒ Strafanzeige, Punkte, Geldstrafe
  • ab 0,5 Promille, ohne fahrrauffälliges Verhalten: Ordnungswidrigkeit ⇒ mind. 500 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • ab 1,1 Promille: Straftat ⇒ Strafanzeige, Punkte, Geldstrafe

Sobald Sie die 1,1 Promille auf dem S-Pedelec überschreiten, ist es egal, ob Sie sich fahrauffällig verhalten oder nicht. Sie gelten als absolut fahruntüchtig und müssen deshalb mit einer Strafanzeige rechnen.

Die Promillegrenze fürs E-Bike in der Probezeit

In der Probezeit gilt auf dem S-Pedelec eine Null-Promillegrenze.
In der Probezeit gilt auf dem S-Pedelec eine Null-Promillegrenze.

Eine Besonderheit gilt, wenn Sie noch in der Führerscheinprobezeit sind oder das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In diesem Fall liegt die Promillegrenze für alle Kraftfahrzeuge bei 0. Das gilt auch für S-Pedelecs. Solange Sie sich also in der Probezeit befinden und unter 21 sind, sollten Sie das S-Pedelec besser stehen lassen, wenn Sie Alkohol getrunken haben. Sonst müssen Sie mit Probezeitmaßnahmen rechnen.

Schafft Ihr E-Bike hingegen nur 25 km/h, fahren Sie rechtlich gesehen ein Fahrrad und müssen sich nicht an die Null-Promillegrenze für Fahranfänger halten. 

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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Nach seinem erfolgreichen Jura-Studium in Rostock absolvierte Mathias Voigt sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Er erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2013. Als Autor auf punkte-flensburg.de informiert er Verbraucher über das Punktesystem in Deutschland.

Bildnachweise

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