Abgesenkter Bordstein: Welche Verkehrsregeln gelten hier?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 4. Februar 2026

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wie sieht ein abgesenkter Bordstein aus?
Wie sieht ein abgesenkter Bordstein aus?

FAQ: Abgesenkter Bordstein

Was bedeutet ein abgesenkter Bordstein in der StVO?

Ein abgesenkter Bordstein ist eine Bordsteinkante, die auf Höhe der Fahrbahn abgesenkt ist. Er kennzeichnet in der Regel den Beginn einer Grundstückseinfahrt oder den Zugang zu einem Fußgängerüberweg. Mehr dazu hier.

Wann gilt rechts vor links an einem abgesenkten Bordstein?

An einem abgesenkten Bordstein gilt kein rechts vor links. Wer über eine Bordsteinabsenkung auf eine Fahrbahn einfährt, muss dem fließenden Verkehr und Fußgängern Vorfahrt gewähren.

Ist ein abgesenkter Bordstein immer eine Einfahrt?

Ein abgesenkter Bordstein ist nicht immer eine Einfahrt. Sie befinden sich zwar oft an Grundstückseinfahrten, können aber auch an anderen Stellen wie Fußgängerüberwegen vorhanden sein. Weitere Beispiele lesen Sie in diesem Abschnitt.

Bußgeldtabelle für Verstöße an einem abgesenkten Bordstein

VerstoßBußgeld
Vor einer Bordsteinabsenkung parken 10 Euro
… mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 15 Euro
Vor einer Bordsteinabsenkung länger als drei Stunden parken20 Euro
… mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer30 Euro
Ohne den Blinker zu setzen über einen abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn fahren10 Euro
… mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer30 Euro
… mit Unfallfolge35 Euro

Was ist ein abgesenkter Bordstein? Definition und Beispiele

Was gilt gemäß StVO als abgesenkter Bordstein?
Was gilt gemäß StVO als abgesenkter Bordstein?

Als abgesenkter Bordstein wird eine Bordsteinkante, die auf Höhe der Fahrbahn abgesenkt ist, definiert. In der Regel befinden sich diese an

  • Fußgängerüberwegen,
  • Verkehrsinseln und
  • Grundstückseinfahrten.

Sinn und Zweck der Bordsteinabsenkung ist, Verkehrsteilnehmern die Durchfahrt oder das Betreten – je nach Fortbewegungsmittel – zu erleichtern.

Insbesondere Menschen, die auf Rollstühle angewiesen oder gehbehindert sind, ermöglicht ein abgesenkter Bordstein den barrierefreien Zugang zur anderen Straßenseite oder zu Grundstücken. Auch für Menschen mit Kinderwagen oder Bauarbeitern, die schwere Materialien transportieren, wird so der Zugang erleichtert.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) bestimmt gesonderte Verkehrsregeln für das Verhalten an Bordsteinabsenkungen. Doch wie genau sehen diese aus? Wer hat beispielsweise Vorfahrt, wenn ein abgesenkter Bordstein zu erkennen ist, und ist das Parken dort erlaubt?

Ein abgesenkter Bordstein ist zwar kein Verkehrszeichen im eigentlichen Sinne. Er entfaltet jedoch eine verkehrsrechtliche Wirkung, da er die übliche Vorfahrtsregel recht vor links außer Kraft setzt.

Video: Regelung zu Parken und Vorfahrt an einer Bordsteinabsenkung

Abgesenkter Bordstein: Wie sind Parken und Vorfahrt hier geregelt?
Abgesenkter Bordstein: Wie sind Parken und Vorfahrt hier geregelt?

Abgesenkter Bordstein: Gilt hier rechts vor links?

Abgesenkter Bordstein: Wer hat Vorfahrt?
Abgesenkter Bordstein: Wer hat Vorfahrt?

Die StVO enthält keine explizite Vorfahrtsregelung für abgesenkte Bordsteine. In § 10 StVO heißt es allerdings:

Wer […] über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist;

Das heißt: Fahren Sie über eine Bordsteinabsenkung auf eine Fahrbahn, haben sowohl der fließende Verkehr als auch Fußgänger stets Vorrang – es gilt kein rechts vor links.

Ein abgesenkter Bordstein erfordert daher besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme. Wichtig ist, dass Sie rechtzeitig über den Blinker die Richtung anzeigen, in die Sie abbiegen möchten.

Parkverbot – ein abgesenkter Bordstein darf nicht zum parken genutzt werden

Grundsätzlich gilt an oder auf einer Bordsteinabsenkung ein generelles Parkverbot gemäß § 12 Absatz 3 Nr. 5 StVO.

Das Halten in diesem Bereich – etwa zum Be- und Entladen oder, um jemanden ein- oder aussteigen zu lassen – ist allerdings erlaubt. Entscheidend ist dabei:

  • Das Halten dauert nicht länger als drei Minuten und
  • Sie bleiben in Ihrem Fahrzeug.
Dürfen Sie parken, wenn ein abgesenkter Bordstein zu erkennen ist?
Dürfen Sie parken, wenn ein abgesenkter Bordstein zu erkennen ist?

Wird ein abgesenkter Bordstein länger als drei Minuten zum Halten genutzt, gilt dies bereits als Parken. Gleiches gilt, wenn Sie das Fahrzeug verlassen, auch wenn dies nur für eine Minute der Fall ist.

Eine Ausnahme von dem generellen Parkverbot an einer Bordsteinabsenkung gilt jedoch dann, wenn die Länge des abgesenkten Bordsteins die Länge des Pkw überschreitet oder die Absenkung über eine längere Strecke als üblich auf abgesenktem Niveau verläuft.

In diesem Fall ist die StVO nicht klar geregelt, sodass ein durchgehend abgesenkter Bordstein theoretisch zum Parken berechtigt.

Fahrschulfrage: Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

✓ Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig
X Die Regel “rechts vor link”
X Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Richtig ist Antwort 1 – An einer Bordsteinabsenkung gelten dieselben Regeln wie beim Verlassen einer Ausfahrt. Entsprechend besteht die Pflicht zur Gewährung der Vorfahrt, wenn ein abgesenkter Bordstein zu erkennen ist.

Abgesenkter Bordstein: Wann drohen Bußgelder ?

An einer Bordsteinabsenkung gilt ein generelles Parkverbot.
An einer Bordsteinabsenkung gilt ein generelles Parkverbot.

Da die Straßenverkehrsordnung gesonderte Verkehrsregeln für das Verhalten an Bordsteinabsenkungen bestimmt, drohen natürlich auch Sanktionen, wenn Sie gegen diese Vorschriften verstoßen.

Wie bei anderen Ordnungswidrigkeiten erhöht sich das Bußgeld, wenn es durch den Verstoß zur Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kommt.

Je nach Ordnungswidrigkeit drohen folgende Bußgelder:

  • Parken an einem abgesenkten Bordstein: 10 Euro
  • Länger als drei Stunden an einer Bordsteinabsenkung parken und dabei andere Verkehrsteilnehmer behindern: 30 Euro
  • Über einen abgesenkten Bordsteil auf die Straße fahren, ohne den Blinker zu setzen: 10 Euro
  • Über eine Bordsteinabsenkung auf die Straße fahren und dabei andere gefährden: 30 Euro

Neben Bußgeldern riskieren Sie außerdem Abschleppkosten, wenn Sie durch das verbotswidrige Parken an einem abgesenkten Bordstein den Zugang zu einem Privatgrundstück behindern oder andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet sind.

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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Nach seinem erfolgreichen Jura-Studium in Rostock absolvierte Mathias Voigt sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Er erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2013. Als Autor auf punkte-flensburg.de informiert er Verbraucher über das Punktesystem in Deutschland.

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