Kraftfahrstraße: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Eine Kraftfahrstraße ist eine Straße, die ausschließlich für motorisierte Fahrzeuge zugelassen ist, die bauartbedingt mindestens 60 km/h fahren können. Sie ist mit dem Verkehrszeichen 331.1 gekennzeichnet. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Beide Straßenarten ähneln sich in ihren Verkehrsregeln, sind aber nicht identisch. Eine Autobahn ist immer baulich getrennt und vollständig kreuzungsfrei, während bei einer Kraftfahrstraße auch einfache Straßenführungen ohne Trennung vorkommen können.
Die zulässige Geschwindigkeit hängt von der baulichen Gestaltung und der Lage ab. Innerorts gilt meist 50 km/h, außerorts 100 km/h, und auf autobahnähnlichen Abschnitten gibt es für Pkw keine generelle Begrenzung – die Richtgeschwindigkeit sind hier 130 km/h.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Kraftfahrstraße?

Eine eindeutige Definition, was eine Kraftfahrstraße ist, gibt die StVO (Straßenverkehrsordnung) nicht vor.
Im Gegenteil: Sie kann in sehr unterschiedlichen Formen daherkommen:
- Sie kann innerhalb oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft liegen.
- Sie kann über mehrere Fahrspuren pro Fahrtrichtung verfügen, die baulich von der Gegenspur getrennt sind (ähnlich einer Autobahn).
- Sie kann aber auch nur eine Spur pro Fahrtrichtung ohne bauliche Trennung aufweisen (ähnlich einer normalen Landstraße).
Wie erkenne ich nun eine Kraftfahrstraße? Ausmachen können Sie Ende und Anfang einer Kraftfahrstraße am entsprechenden Schild: Das Zeichen 331.1 kennzeichnet den Beginn, das Zeichen 331.2 das Ende einer Kraftfahrstraße. Doch darf man auf Kraftfahrstraßen wenden oder recht überholen? Und wie schnell darf man auf Kraftfahrstraßen fahren?
Unterschied zwischen Kraftfahrstraße, Autobahn und Bundesstraße
Es gibt, obwohl bauliche Ähnlichkeiten zwischen einer Kraftfahrstraße und einer Autobahn bestehen, einen Unterschied zwischen diesen beiden Formen. Die folgende Tabelle stellt Ihnen die zentralen Merkmale dieser beiden Straßenarten – im Vergleich zur Bundesstraße – gegenüber.
| Merkmal | Kraftfahrstraße | Bundesstraße | Autobahn |
|---|---|---|---|
| Mindestgeschwindigkeit | Fahrzeug muss > 60 km/h schnell sein (§ 18 Abs. 1 StVO) | Keine Mindestgeschwindigkeit | Fahrzeug muss > 60 km/h schnell sein (§ 18 Abs. 1 StVO) |
| Höchstgeschwindigkeit | Richtgeschwindigkeit 130 km/h (bei baulicher Trennung) oder 100 km/h (ohne bauliche Trennung) | 100 km/h (Regelfall außerorts) | Richtgeschwindigkeit 130 km/hIst eine Kraftstraße und eine Autobahn das Gleiche? |
Spezifische Ratgeber zur Kraftfahrstraße
Was gilt auf der Kraftfahrstraße?

Die Vorschriften für Kraftfahrstraßen sind überwiegend in § 18 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Dort finden sich auch die wichtigsten Bestimmungen für Autobahnen. Tatsächlich werden beide Straßenarten im selben Paragraphen behandelt, weil sich für die Autobahn und die Kraftfahrstraße die Regeln in vielen Punkten ähneln.
- Fußgänger dürfen die Fahrbahn nicht betreten oder überqueren – es sei denn, es gibt speziell dafür vorgesehene Übergänge.
- Die Nutzung ist ausschließlich motorisierten Fahrzeugen erlaubt, die bauartbedingt mindestens 60 km/h erreichen können.
- Fahrzeuge dürfen eine maximale Höhe von 4 m und eine maximale Breite von 2,55 m haben (bei Kühlfahrzeugen 2,60 m).
- Das Halten und Parken ist auf Kraftfahrstraßen grundsätzlich verboten – auch auf dem Seitenstreifen. Eine Ausnahme gilt nur bei Pannen oder in Notfällen.
- Das Ein- und Ausfahren ist ausschließlich an gekennzeichneten Zu- und Abfahrten (z. B. Kreuzungen oder Einmündungen) erlaubt.
- Auf einer Kraftfahrstraße ist auch Wenden, Rückwärtsfahren oder Fahren entgegen der Fahrtrichtung untersagt.
- Auf einer Kraftfahrstraße ist rechts zu überholen grundsätzlich verboten. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie bei dichtem Verkehr oder Stau.
Kraftfahrstraße: Welche Höchstgeschwindigkeit gilt hier?

Welche Höchstgeschwindigkeit auf Kraftfahrstraßen gilt, ist abhängig von verschiedenen Faktoren:
- Sind die Fahrbahnen für jede Richtung baulich getrennt (wie bei einer Autobahn)?
- Verläuft die Kraftfahrstraße innerhalb oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft?
Befindet sich eine Kraftfahrstraße innerhalb einer Ortschaft, gilt wie üblich eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, sofern keine andere Beschilderung vorhanden ist.
Außerorts und ohne bauliche Trennung der Fahrtrichtungen gelten dieselben Geschwindigkeitsbegrenzungen wie auf einer Landstraße:
- 100 km/h für Pkw und andere Fahrzeuge bis 3,5 t ohne Anhänger
- 80 km/h für Pkw mit Anhänger, Kfz über 3,5 t bis 7,5 t (außer Pkw), leichte Lkw bis 3,5 t mit Anhänger, Wohnmobile bis 3,5 t mit Anhänger, Busse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger
- 60 km/h für Fahrzeuge über 7,5 t, Kfz bis 3,5 t mit Anhänger (außer Pkw, Lkw und Wohnmobile), Busse mit stehenden Fahrgästen
Handelt es sich jedoch um eine autobahnähnliche Kraftfahrstraße mit baulich getrennten Fahrtrichtungen, gelten die Regeln wie auf Autobahnen: Es gibt kein generelles Tempolimit für Pkw und andere Fahrzeuge bis 3,5 t ohne Anhänger.
- Auf einer Kraftfahrstraße gilt eine Höchstgeschwindigkeit für Pkw mit Anhänger von 100 km/h. Darunter fallen auch Busse ohne Anhänger (jeweils nur mit entsprechender Genehmigung).
- Für Fahrzeuge über 3,5 t, Pkw/Lkw/Wohnmobile mit Anhänger, Zugmaschinen mit Anhänger, Busse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger liegt die Höchstgeschwindigkeit bei 80 km/h.
- 60 km/h gelten für Motorräder mit Anhänger, Busse mit Anhänger (kein Gepäckanhänger) oder mit stehenden Fahrgästen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Anhänger, Zugmaschinen mit mehreren Anhängern.
Wichtig: Sobald Verkehrszeichen eine andere Höchstgeschwindigkeit vorgeben, hat diese Beschilderung immer Vorrang gegenüber den allgemeinen Regeln.
Es gibt auf der Kraftfahrstraße keine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit. Festgelegt ist lediglich, dass das Fahrzeug bauartbedingt mindestens 60 km/h erreichen kann. Sie müssen diese Geschwindigkeit aber nicht zwingend fahren. Entscheidend ist, dass Sie den Verkehr nicht durch unnötig langsames Fahren behindern. Für Pkw und Motorräder gilt – wenn kein Tempolimit ausgeschildert ist – eine Richtgeschwindigkeit auf der Kraftfahrstraße von 130 km/h. Diese darf überschritten werden, ohne dass automatisch ein Bußgeld droht.